IDEAL INDUSTRIES, INC. („IDEAL“) hat sich dazu verpflichtet, seinen Geschäftstätigkeiten ethisch und ehrlich sowie auf eine Weise nachzugehen, welche der sozialen Unternehmens- und ökologischen Verantwortung zugutekommt. Dies schließt die Wahl von verantwortungsbewussten Lieferanten ein. IDEAL macht Geschäfte mit Lieferanten, die unser Engagement für Integrität mit uns teilen. Uns ist bewusst, dass sich die Geschäftspraktiken und Handlungen eines Lieferanten auf IDEAL auswirken bzw. niederschlagen können. Daher hält IDEAL seine Lieferanten (die „Lieferanten“), deren Mitarbeiter, Vertreter und Unterlieferanten dazu an, im Einklang mit den Grundsätzen und ethischen Standards zu handeln, die im Verhaltenskodex für Lieferanten (der „Lieferantenkodex“ oder der „Kodex“) niedergelegt sind.
Der Lieferantenkodex enthält detaillierte Standards und Anforderungen an jeden Lieferanten betreffend die Arbeits- und Menschenrechte, die Gesundheit und Sicherheit, den Umweltschutz, die Geschäftsethik und die Managementverfahren.
Lieferanten von IDEAL haben ihren Geschäftstätigkeiten unter strenger Einhaltung aller geltenden Gesetze und Verordnungen in den Vereinigten Staaten sowie in allen Ländern, in denen die Lieferanten tätig sind, sowie unter Beachtung aller anderen geltenden Gesetze nachzugehen. Die Lieferanten werden sicherstellen, dass ihre Produkte, Dienstleistungen und Sendungen alle geltenden internationalen Handelsgesetze, -vorschriften und -verordnungen erfüllen.
Die Lieferanten haben für sichere Arbeitsbedingungen zu sorgen, ihre Arbeitnehmer mit Respekt und Würde zu behandeln, auf lautere und ethische Weise zu handeln sowie nach Möglichkeit bei der Herstellung oder Lieferung ihrer Produkte oder Erbringung ihrer Dienstleistungen für IDEAL umweltbewusste Verfahren anzuwenden. Die Erfüllung dieses Lieferantenkodex durch die Lieferanten wird überprüft. Sämtliche Verletzungen dieses Kodex können die Geschäftsbeziehung des betreffenden Lieferanten zu IDEAL gefährden. Zu den möglichen Folgen einer Verletzung zählt die Beendigung der Geschäftsbeziehung.
ARBEITS- UND MENSCHENRECHTE
Alle Arbeitskräfte haben das Recht auf einen fairen und ethischen Arbeitsplatz. Die Arbeitskräfte sind mit dem gebührenden Respekt und der Würde zu behandeln und die Lieferanten werden die höchsten Standards in Bezug auf die Menschenrechte beachten. Dementsprechend wird von allen Lieferanten und allen anderen Akteuren in der Lieferkette von IDEAL erwartet, dass sie die folgenden Arbeitsstandards befolgen:
a) Vermeidung von Kinderarbeit
Die Lieferanten dürfen keine Kinderarbeit nutzen. Der Begriff „Kind“ bezieht sich auf eine beschäftigte Person von weniger als 15 Jahren oder unter dem geltenden Mindestalter für den Abschluss der Pflichtschulbildung oder unter dem Mindestalter für die Erwerbstätigkeit in einem bestimmten Land, wobei das höchste Alter maßgebend ist. Rechtmäßige Lehrlingsausbildungsprogramme, die alle Gesetze und Verordnungen erfüllen, werden unterstützt. Arbeitskräfte unter 18 Jahren dürfen Arbeiten nicht ausführen, welche die Gesundheit, Sicherheit oder moralischen Werte junger Arbeitskräfte wahrscheinlich gefährden. Die Lieferanten dürfen jugendliche Arbeitskräfte nicht dazu anhalten, Überstunden zu machen oder Nachtarbeit zu übernehmen. Die Lieferanten erfüllen auch alle anderen geltenden Gesetze und Verordnungen über die Beschäftigung von Minderjährigen.
b) Freiwillige Arbeit
Die Lieferanten nutzen nur freiwillige Arbeit. Sie dürfen sich nicht an einer Form des Menschenhandels beteiligen oder eine Art der Zwangsarbeit einsetzen, wie Sklaverei, Schuldknechtschaft, Fronarbeit, Zwangsarbeit oder Gefängnisarbeit. Zwangsarbeit umfasst den Transport, die Beherbergung, die Rekrutierung, die Entsendung, die Entgegennahme oder die Beschäftigung von Personen durch Bedrohung, Gewalt, Zwang, Entführung, Betrug oder Zahlungen an eine Person, welche die Kontrolle über eine andere Person hat, zu deren Ausbeutung. Die gesamte Arbeit muss freiwillig sein und es steht den Arbeitskräften frei, den Arbeitsplatz jederzeit zu verlassen bzw. ihr Beschäftigungsverhältnis zu beenden. Die Lieferanten dürfen die Arbeitskräfte nicht dazu anhalten, von staatlichen Behörden ausgestellte Ausweise, Reisepässe oder sonstige Reiseunterlagen oder Arbeitsgenehmigungen als Voraussetzung für ihre Beschäftigung oder aus anderem Grund auszuhändigen. Übermäßige Gebühren sind inakzeptabel und alle den Arbeitskräften verrechneten Kosten müssen offengelegt werden. Die Lieferanten stellen sicher, dass die Arbeitsverträge die Arbeitsbedingungen klar in einer von den Arbeitskräften verstandenen Sprache vermitteln. Die Lieferanten dürfen keine unangemessenen Bewegungsbeschränkungen am Arbeitsplatz oder nach dem Betreten oder Verlassen der Unternehmenseinrichtungen auferlegen. Die Lieferanten stellen sicher, dass beauftragte externe Personaldienstleister die Bestimmungen in diesem Kodex und das geltende Recht erfüllen.
c) Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen
Im gesetzlich erlaubten Umfang achten die Lieferanten die Rechte ihrer Arbeitskräfte auf Vereinigungsfreiheit, darauf Gewerkschaften oder Arbeitsverbände ihrer Wahl zu gründen, ihnen beizutreten oder nicht beizutreten sowie auf Tarifverhandlungen ohne Eingriffe, Diskriminierung, Vergeltungsmaßnahmen oder Schikanen. Zudem werden sie alle geltenden Gesetze auf lokaler und nationaler Ebene erfüllen, welche die Vereinigungsfreiheit und die Tarifverhandlungen betreffen. In Ermangelung einer formellen Vertretung stellen die Lieferanten sicher, dass den Arbeitskräften ein Mechanismus zur Verfügung steht, der das offene Gespräch zwischen der Geschäftsführung und den Arbeitskräften fördert und den Arbeitskräften erlaubt, Beschwerden über die Arbeitsbedingungen und die Managementpraktiken ohne Angst vor Vergeltung, Einschüchterung oder Schikanen bei der Geschäftsführung vorzubringen.
d) Diskriminierung
Die Lieferanten müssen sich gegenüber den Arbeitskräften zu einem Arbeitsumfeld ohne Schikanen und rechtswidrige Diskriminierung verpflichten. Die Lieferanten beschäftigen die Arbeitskräfte auf Grundlage ihrer Fähigkeit, die Arbeit auszuführen, und diskriminieren keine Arbeitskräfte aufgrund ihrer Rasse, sexuellen Orientierung, Geschlechtsidentität, Hautfarbe, Mutterschaft, nationalen Herkunft, Behinderung, Religion, ethnischen Herkunft, politischen Zugehörigkeit bzw. Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder ihres Alters, Geschlechts bzw. Personenstands bei der Einstellung und anderen Beschäftigungspraktiken, wie Beförderungen, Boni und Zugang zu Fortbildungen. Die Lieferanten dürfen keine Schwangerschafts- oder medizinischen Tests verlangen, außer dies wird durch die geltenden Gesetze und Verordnungen vorgeschrieben oder dient der Sicherheit am Arbeitsplatz. Zudem dürfen sie aufgrund solcher Testergebnisse nicht auf rechtswidrige Weise Personen diskriminieren.
e) Löhne und Leistungen
Die Arbeitskräfte sollten die Möglichkeit haben, faire Löhne zu verdienen, wie durch das geltende lokale Recht vorgesehen. Die Lieferanten müssen alle geltenden Gesetze und Verordnungen zu Löhnen und Arbeitsstunden einhalten, darunter jene zu Mindestlöhnen, Überstunden und anderen Vergütungselementen. Außerdem müssen sie alle gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen bieten. Die Arbeitskräfte erhalten mindestens den gesetzlichen Mindestlohn oder einen Lohn, der den lokalen Branchenstandards entspricht, wobei die höhere Summe maßgebend ist. Die Lieferanten werden den Arbeitskräften die Überstunden in Höhe des betreffenden gesetzlichen Satzes vergüten. Die Lieferanten werden alle Arbeitskräfte über die Vergütungsstruktur und die Vergütungszeiträume informieren. Die Lieferanten werden angemessene Löhne fristgerecht bezahlen, wobei Lohnabzüge nicht als Disziplinarmaßnahme verwendet werden dürfen. Die Lieferanten tragen die volle Verantwortung für die Qualität, die Leistung, das Verhalten, die Aufsicht über und den Schutz ihres Personals.
f) Arbeitsstunden
Die Lieferanten müssen eine Anzahl von Arbeitsstunden beachten, die im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Verordnungen steht. Darüber hinaus ist eine Arbeitswoche auf höchstens 60 Stunden, einschließlich Überstunden, beschränkt, außer in Notfällen oder bei Vorliegen von ungewöhnlichen Situationen. Die Arbeitskräfte erhalten mindestens alle sieben Tage einen freien Tag. Die Lieferanten befolgen alle geltenden Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Arbeitsstunden und die freien Tage. Die gesamten Überstunden müssen freiwillig geleistet werden.
g) Menschliche Behandlung
Die Lieferanten behandeln jede Arbeitskraft mit Würde und Respekt. Die Lieferanten verpflichten sich zu einem Arbeitsplatz ohne Schikanen und Missbrauch. Sie werden sich nicht an einer harten oder unmenschlichen Behandlung, einschließlich sexueller oder psychologischer Schikanen, sexuellen Missbrauchs, körperlicher Bestrafung, seelischer oder körperlicher Nötigung oder Beleidigung, beteiligen oder Arbeitskräften damit drohen.
Die Lieferanten werden den Arbeitskräften zumutbar erreichbare und saubere Toilettenanlagen und fließendes Wasser zur Verfügung stellen. Die von den Lieferanten bereitgestellten Essensräume, Küchen und Lagerräume sind sauber. Die von den Lieferanten oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestellten Schlafsäle für Arbeitskräfte sind sauber und sicher und bieten ausreichend Wohnfläche mit einer angemessenen Beheizung und Belüftung sowie mit vernünftigen Zugangs- und Ausgangsrechten.
GESUNDHEIT UND SICHERHEIT
a) Sicheres Arbeitsumfeld
Die Lieferanten müssen sich für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Arbeitskräfte einsetzen und ein sicheres Arbeitsumfeld schaffen und bereitstellen, indem physische und chemische Gefahren durch angemessene Design-, Verfahrens- und Verwaltungskontrollen, die vorbeugende Wartung, sichere Arbeitsverfahren (darunter Blockierung/Verriegelung) und laufende Sicherheitsschulungen auf ein Minimum reduziert werden. Die Lieferanten haben sicherzustellen, dass alle Arbeitskräfte qualifiziert sind, ihre Arbeitsaufgaben sicher auszuführen. Die Lieferanten bieten den Arbeitskräften die erforderliche Schulung zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz in ihrer Hauptsprache und die Gesundheits- und Sicherheitsinformationen werden an einer klar ersichtlichen Stelle in der Anlage ausgehängt.
b) Meldung von Vorfällen
Die Lieferanten müssen über Verfahren und Systeme verfügen, die den Arbeitskräften erlauben, die Gesundheit und die Sicherheit betreffende Vorfälle oder Beinaheunfälle zu melden, sowie über ein System für die Untersuchung, Klassifizierung, Nachverfolgung und das Management solcher Meldungen. Diese Verfahren und Systeme müssen alle geltenden Gesetze und Verordnungen berücksichtigen und Maßnahmen vorsehen, welche die Arbeitskräfte zur Meldung auffordern, sowie solche für die Durchführung von Abhilfemaßnahmen. Die Abhilfemaßnahmenpläne der Lieferanten sollten die Risiken verringern, die notwendige medizinische Behandlung bereitstellen und die Rückkehr der Arbeitskräfte zur Arbeit erleichtern.
c) Gefahren von körperlich anstrengenden Arbeiten
Die Lieferanten identifizieren, beurteilen und kontrollieren das Risiko für Arbeitskräfte in Bezug auf körperlich anstrengende Aufgaben, wie der manuelle Umschlag von Materialien, schwere oder wiederholte Hebearbeiten, langes Stehen und sich ständig wiederholende Fließbandarbeit oder Arbeiten mit hohem Kraftaufwand. Die Lieferanten werden diesen Prozess in die Bewertung aller neuen oder geänderten Produktionslinien, Maschinen, Werkzeuge und Arbeitsplätze einfließen lassen.
Die Lieferanten werden außerdem die Produktionsmaschinen und die anderen Maschinen auf Sicherheitsgefahren überprüfen und physische Schutzeinrichtungen, Verriegelungen und Absperrungen angemessen instand halten, wenn die Maschinen eine Verletzungsgefahr für die Arbeitskräfte mit sich bringen.
d) Persönliche Schutzausrüstung
Die Arbeitskräfte haben das Recht, nicht sichere Aufgaben abzulehnen und ungesunde Arbeitsbedingungen zu melden. Gegen die Arbeitskräfte, die Sicherheitsbedenken melden, wird nicht disziplinarisch vorgegangen. Die Lieferanten werden den Arbeitskräften die angemessene, sich in einem guten Zustand befindliche persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen und sie im ordnungsgemäßen Gebrauch schulen.
e) Notfallbereitschaft
Die Lieferanten müssen Verfahren für den Umgang mit Notfällen, wie Brand, Leckagen und Naturkatastrophen, besitzen. Für jede mögliche Notsituation oder Ereignis müssen die Lieferanten gesetzeskonforme Notfallpläne und -maßnahmen erarbeiten und umsetzen, die Schäden an Leben, Umwelt und Gütern auf ein Minimum beschränken. Dazu zählen: (I) Notfallbereitschaft, Berichterstattung und Meldung; (ii) Evakuierungsverfahren; (iii) Schulung und Drills; (iv) angemessene Geräte zur Gefahrenerkennung und -vermeidung; und (v) angemessene Ausgänge vom Arbeitsplatz.
UMWELT
Die Lieferanten müssen verantwortungsbewusste Geschäftspraktiken erarbeiten, umsetzen und aufrechterhalten, wie die Suche nach Möglichkeiten zum sparsamen Umgang mit Rohstoffen und Energie, zur Abfallreduzierung und dem verminderten Einsatz von Gefahrstoffen sowie zur Minimierung von unerwünschten Auswirkungen auf die Umwelt.
a) Einhaltung der Umweltgesetze
Die Lieferanten müssen alle geltenden Umweltgesetze und -auflagen erfüllen, darunter jene über den Erhalt, die Aufrechterhaltung und die Einhaltung von umweltrechtlichen Erlaubnissen und Genehmigungen für die Durchführung von gesetzlich geregelten Tätigkeiten; Umgang mit und Entsorgung von Gefahrstoffen; Freisetzung von Schadstoffen in die Luft, die Erde und das Wasser; Schutz von Rohstoffen, der Tierwelt und Sumpfgebieten; Verbot oder Beschränkung von bestimmten Stoffen; und Recycling von Materialien sowie Umweltschutzklagen.
b) Umweltrechtliche Erlaubnisse
Die Lieferanten werden alle notwendigen umweltrechtlichen Erlaubnisse einholen, aufrechterhalten und erfüllen sowie den in den Erlaubnissen und den Auflagen vorgesehenen Berichtsanforderungen nachkommen.
c) Gefahrstoffe
Die Lieferanten werden systematisch vorgehen, um Gefahrstoffe und andere Materialien, die eine Gefahr darstellen, wenn sie in die Umwelt gelangen, zu identifizieren, zu verwalten, zu vermindern und verantwortungsbewusst zu entsorgen oder zu recyceln, um ihre sichere Handhabung, Lagerung, Verwendung oder Weiterverwendung und Entsorgung sowie ihren sicheren Transport und ihr sicheres Recycling zu garantieren. Darüber hinaus erfüllen die Lieferanten die gesetzlich geregelten Spezifikationen zu diesen Stoffen und alle geltenden Gesetze und Verordnungen, welche die Verwendung oder die Handhabung konkreter Stoffe verbieten oder einschränken.
d) Vermeidung von Umweltverschmutzung und Ressourceneinsparung
Die Lieferanten sind bestrebt, alle Arten von Abfällen zu verringern oder zu beseitigen, darunter Wasser und Energie, und zwar am Ursprung oder durch Verfahren, wie geänderte Produktions-, Wartungs- und Anlagenprozesse, Ersetzung von Materialien, Erhaltung, Recycling und Wiederverwendung von Materialien. Die Lieferanten vermindern ihren Energie-, Wasser- und Rohstoffverbrauch durch die Ergreifung von Erhaltungs- und Ersatzmaßnahmen. Die Lieferanten beschränken den Gebrauch von Gefahrstoffen durch die Ergreifung von Reduzierungs- und Ersatzmaßnahmen auf ein Minimum.
e) Management von Emissionen in die Luft
Die Lieferanten werden die aus ihren Betriebstätigkeiten resultierenden Luftemissionen, die eine Gefahr für die Umwelt darstellen, identifizieren, überwachen, verwalten, vermindern und verantwortungsbewusst kontrollieren. Dazu zählen flüchtige organische Chemikalien, Aerosole, Korrosionsstoffe, Feinstaub, ozonabbauende Chemikalien und Verbrennungsnebenprodukte. Außerdem müssen diese von den Lieferanten wie vorgeschrieben vor ihrer Freisetzung behandelt werden.
f) Einschränkung bestimmter Produktinhaltsstoffe
Die Lieferanten werden alle geltenden Gesetze und Verordnungen sowie Anforderungen auf Kundenseite betreffend das Verbot oder die Einschränkung von bestimmten Stoffen beachten, darunter die Kennzeichnung zu Recyclings- und Entsorgungszwecken.
g) Regenwassermanagement
Die Lieferanten werden systematisch vorgehen, um eine Verschmutzung des Abflusses von Regenwasser zu vermeiden. Die Lieferanten werden verhindern, dass illegale Ableitungen und Leckagen in die Regenwasserkanalisation eindringen.
h) Lärmpegel in der Umgebung
Die Lieferanten werden den durch ihre Anlage verursachten Lärm identifizieren, kontrollieren, überwachen und vermindern, der sich auf den Geräuschpegel in der Umgebung auswirkt.
i) Ökologische Erwägungen beim Treffen von geschäftlichen Entscheidungen
Die Lieferanten müssen mit ihren eigenen Unterlieferanten zusammenarbeiten, um ökologische und Nachhaltigkeitsaspekte innerhalb ihrer Lieferkette zu bewerten und anzusprechen.
ETHIK UND VERHALTENSSTANDARD
Von den Lieferanten wird erwartet, dass sie ihrer Tätigkeit mit Integrität und gegenseitigem Respekt nachgehen und dass sie die höchsten Ethik- und Verhaltensstandards in jedem Geschäftsbereich befolgen, darunter Geschäftsbeziehungen, Geschäftspraktiken, Beschaffung und Betrieb.
a) Unternehmensintegrität
Die Lieferanten dürfen sich nicht an Korruption, falschen Darstellungen, Erpressung, Veruntreuung, Schmiergeldern, Bestechung und anderen korrupten Handlungen beteiligen, um Aufträge zu erhalten oder zu behalten oder um einen unlauteren oder unzulässigen Vorteil zu erhalten, und müssen diesbezüglich eine Null-Toleranz-Politik befolgen. Die Lieferanten müssen den Foreign Corrupt Practices Act (FCPA), den UK Bribery Act und alle geltenden Gesetze und Verordnungen zur Korruptionsbekämpfung in den Ländern, in denen sie tätig sind, einhalten. Die Lieferanten werden Überwachungs- und Durchsetzungsverfahren umsetzen, um die Einhaltung der Antikorruptionsgesetze sicherzustellen. Die Lieferanten müssen IDEAL unverzüglich Situationen melden, in denen ein leitender Angestellter, ein Vorstandsmitglied bzw. Geschäftsführer, ein Mitarbeiter, ein Vertreter oder ein Beauftragter von IDEAL oder einer seiner Tochtergesellschaften eine ungebührliche Aufforderung oder ein solches Ersuchen gegenüber einem Lieferanten unterbreitet, welche/s gesetzwidrig sein könnte. Alle Geschäfte, die gesamte Unternehmensstruktur, die Finanzlage und die Unternehmensleistung sollten transparent sein und ordnungsgemäß in den Geschäftsbüchern und Unterlagen der Lieferanten im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Verordnungen sowie den vorherrschenden Geschäftspraktiken in der Branche erfasst werden.
b) Geschenke
Gelegentliche kleine Geschenke oder eine bescheidene Bewirtung durch die Lieferanten oder IDEAL dürfen nicht in der Absicht gegeben werden bzw. erfolgen, um das kaufmännische Urteil eines Mitarbeiters zu beeinflussen, und es darf nicht der Anschein entstehen, dass das Urteilsvermögen beeinflusst werden kann. Bei Geschäften mit oder im Auftrag von IDEAL können die Lieferanten zu rechtmäßigen Geschäftszwecken: (i) den Zulieferern, Kunden oder anderen Geschäftspartnern geringfügige Geschenke oder Bewirtungen anbieten; oder (ii) geringfügige Geschenke oder Bewirtungen, die ihnen von Zulieferern, Kunden oder anderen Geschäftspartnern angeboten werden, annehmen; vorausgesetzt, dass das Geschenk oder die Bewirtung in jedem Fall unaufgefordert ist, keine Bestechung, Schmiergeldzahlung oder andere illegale oder unrechtmäßige Zahlung ist oder den Anschein einer solchen erwecken könnte, nicht im Tausch für eine Gegenleistung gegeben bzw. geboten wird und nicht den Anschein einer Verpflichtung erweckt oder eine tatsächliche oder implizite Verpflichtung begründet, dass der Geber des Geschenks Anspruch auf eine Vorzugsbehandlung, die Erteilung eines Auftrags, bessere Preise oder bessere Verkaufsbedingungen hat.
c) Geistiges Eigentum
Die Lieferanten achten die geistigen Eigentumsrechte und schützen die Kundendaten. Der Technologietransfer und die Übermittlung von Know-how geschehen auf eine Weise, welche die geistigen Eigentumsrechte schützt, sowie im Einklang mit den strengsten Anforderungen an den Datenschutz gemäß den geltenden Verträgen. Die Lieferanten führen Prozesse und Verfahren durch und lassen die gebührende Sorgfalt walten, um Fälschungen zu erkennen und zu vermeiden sowie um die geistigen Eigentumsrechte anderer zu vermeiden.
d) Exporte, Importe und Handelskontrollen
Die Lieferanten erfüllen alle Gesetze und Verordnungen zu Handelskontrollen, Exportkontrollen, Import und damit verbundenen Aspekten und integrieren Maßnahmen für die Sicherheit in internationalen Lieferketten (SCS-Maßnahmen) in ihre Geschäftsprozesse gemäß Beschreibung im SAFE-Normenrahmen der Welthandelsorganisation (WTO) oder ähnlichen SCS-Leitlinien (z. B. BASC [Business Anti-Smuggling Coalition]-Sicherheitsprogramm; Customs-Trade Partnership Against Terrorism [C-TPAT]; zugelassener Wirtschaftsbeteiligter [AEO] und Partners in Protection. Sofern Lieferanten Waren für IDEAL in die Vereinigten Staaten transportieren, erfüllen sie die C-TPAT [Customs-Trade Partnership Against Terrorism]-Sicherheitsverfahren auf der Website des US-amerikanischen Zolls unter www.cbp.gov [oder einer anderen zu diesem Zweck von der US-amerikanischen Regierung eingerichteten Website]).
e) Verantwortungsbewusste Beschaffung von Mineralien
Die Lieferanten lassen im Einklang mit dem OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten in ihrer gesamten Lieferkette im Hinblick auf die Herkunft und Produktkette aller „Konflikt-Minerale“ (Minerale, die zu Zinn, Tantal, Wolfram und Gold geschmolzen werden), die in den von ihnen gelieferten oder hergestellten Produkten enthalten sind, die gebührende Sorgfalt walten, um festzustellen, ob diese Metalle aus der Demokratischen Republik Kongo („DRC“) oder einem Nachbarland gemäß Definition in sowie in Übereinstimmung mit Artikel 1502 des Dodd-Frank Act stammen. Falls dies zutreffen sollte, lassen sie die gebührende Sorgfalt walten, um festzustellen, ob diese Metalle direkt oder indirekt bewaffnete Gruppen finanzierten oder ihnen zugutekamen, die schwere Menschenrechtsverletzungen in der DRC, Angola, Burundi, der Zentralafrikanischen Republik, Ruanda, dem Südsudan, Tansania, Uganda, Sambia oder der Republik Kongo begingen.
Die Lieferanten werden IDEAL ihre Maßnahmen der Sorgfaltspflicht auf Anfrage bereitstellen, um IDEAL zu erlauben, seinen Pflichten und Unternehmenszielen nachzukommen. Die Lieferanten verpflichten sich dazu, „konfliktfrei“ zu sein oder zu werden, sodass solche Metalle ausschließlich von konfliktfreien Schmelzhütten bezogen werden. Die Lieferanten haben ihren Unterlieferanten ihre eigenen Richtlinien und Anforderungen mitzuteilen, die ihr Engagement zu einer verantwortungsbewussten Beschaffung von Mineralien widerspiegeln. Darüber hinaus sollten die Lieferanten angemessene Zielsetzungen und Vorgaben festlegen, die Leistung ihrer Subunternehmer regelmäßig feststellen und bewerten sowie ständige Verbesserungsmaßnahmen zur Erreichung von „konfliktfreien“ Lieferketten durchführen.
f) Offenlegung von Informationen
Die Lieferanten werden die Informationen hinsichtlich ihrer Geschäftstätigkeiten, Arbeits-, Gesundheits- und Sicherheits- sowie Umweltverfahren genau aufzeichnen und allen angemessenen Parteien ohne Fälschung oder falsche Darstellung offenlegen. Die Fälschung von Unterlagen oder falsche Darstellung von Bedingungen oder Praktiken in der Lieferkette ist verboten.
g) Identitätsschutz
Die Lieferanten werden einen anonymen Beschwerdemechanismus für Geschäftsführer und Arbeitskräfte zur Verfügung stellen, um Probleme am Arbeitsplatz zu melden. Die Lieferanten werden die Vertraulichkeit von Whistleblowern garantieren und Vergeltungsmaßnahmen untersagen.
h) Lautere/r Geschäfte, Werbung und Wettbewerb
Die Lieferanten gehen ihren Geschäftstätigkeiten unter Beachtung des Kartellrechts sowie aller Gesetze zum lauteren Wettbewerb nach, welche in den Rechtsordnungen Anwendung finden, in denen sie tätig sind. Darüber hinaus erfüllen die Lieferanten die Standards des fairen Geschäfts, der fairen Werbung und des fairen Wettbewerbs.
i) Datenschutz
Die Lieferanten verpflichten sich zum angemessenen Schutz der personenbezogenen Daten von allen Personen, mit denen sie Geschäfte machen, wie andere Lieferanten, Kunden, Verbraucher und Mitarbeiter. Die Lieferanten erfüllen die Gesetze und behördlichen Anforderungen an den Datenschutz und die Informationssicherheit bei der Erhebung, Speicherung, Verarbeitung, Übermittlung oder Weitergabe von personenbezogenen Daten.
MANAGEMENTSYSTEM
Die Lieferanten führen ein Managementsystem ein und setzen dieses, um die Einhaltung dieses Lieferantenkodex sowie der geltenden Gesetze zu gewährleisten. Es ist in der Lage, einschlägige Betriebsrisiken zu erkennen und abzuschwächen, und es unterstützt ständige Verbesserungs- sowie sofortige Abhilfemaßnahmen. Das Managementsystem muss so konzipiert werden, dass die laufende Erfüllung der geltenden Gesetze, Verordnungen und Anforderungen in Verbindung mit dem Betrieb und den Produkten des Lieferanten sichergestellt ist; sowie die Einhaltung dieses Verhaltenskodex für Lieferanten, was durch Dokumentation und Aufzeichnungen zu belegen ist. Die Lieferanten müssen Sorge tragen, dass dieser Kodex all ihren leitenden Angestellten, Vorstandsmitgliedern bzw. Geschäftsführern, Mitarbeitern, Vertretern, Beauftragten und Unterlieferanten angemessen mitgeteilt wird.
Die Lieferanten sollten einen Prozess für die Mitteilung klarer und präziser Informationen über die Leistung ihrer Unterlieferanten, deren Verfahren und die Erwartungen an sie, ihre Arbeitskräfte, andere Lieferanten und Kunden, darunter IDEAL, besitzen. Der Compliance-Management-Prozess sollte die Unternehmensvertreter klar identifizieren, die für die Umsetzung des Managementsystems verantwortlich sind, und das Folgende umfassen: (1) geeignete Schulungsprogramme für das Personal des Lieferanten; (2) einen Prozess für die Erkennung von Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsrisiken sowie Risiken betreffend die Arbeitspraxis und Ethik in Verbindung mit den Tätigkeiten des Lieferanten; (3) schriftliche Leistungsziele, Vorgaben und Ausführungspläne zur Verbesserung der sozialen und Umweltleistung des Lieferanten, einschließlich einer regelmäßigen Leistungsbeurteilung hinsichtlich der Erreichung dieser Ziele; und (4) Schulungs- und Kommunikationsprogramme, um die angemessene Umsetzung der Richtlinien und Verfahren zu unterstützen und die Ziele zur ständigen Verbesserung des Lieferanten zu erreichen. Die Lieferanten besitzen einen Prozess für die Mitteilung klarer und präziser Informationen über ihre Leistung, Verfahren, Richtlinien und Erwartungen an ihre Arbeitskräfte, Unterlieferanten und Kunden. Die Lieferanten verfügen über einen fortlaufenden Prozess für den Erhalt von Feedback zu ihren Verfahren in Verbindung mit diesem Kodex sowie zur Förderung ständiger Verbesserungsmaßnahmen.
a) Kontrollen und Beurteilungen
Die Lieferanten müssen eine jährliche Selbstbewertung ihrer Anlagen und Tätigkeiten sowie der ihrer Unterlieferanten durchführen, um die Einhaltung dieses Kodex sowie der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen sicherzustellen. Die Lieferanten müssen auf Anfragen antworten und ihre Einhaltung des Kodex und aller geltenden Gesetze nachweisen. IDEAL behält sich das Recht vor, Fälle einer Nichterfüllung des Lieferantenkodex oder der Gesetze über Menschenhandel und Sklaverei zu untersuchen. Vor diesem Hintergrund kann eine Kontrolle am Standort des Lieferanten stattfinden.
b) Dokumentation und Unterlagen
Die Lieferanten besitzen Prozesse für die Identifikation, das Verständnis und die Umsetzung der geltenden Gesetze und Verordnungen sowie der Anforderungen in diesem Kodex. Die Lieferanten werden Dokumente und Unterlagen führen, um die aufsichtsrechtliche Compliance sicherzustellen.
c) Prozess für Korrekturmaßnahmen
Die Lieferanten besitzen einen Prozess für die zeitnahe Beseitigung von Mängeln oder Verletzungen, die bei einer Kontrolle, einer Beurteilung, einer Besichtigung, einer Untersuchung oder einer Überprüfung festgestellt werden.
d) Meldung von Verletzungen
Die Lieferanten müssen fragwürdige Verhaltensweisen, Bedenken oder mögliche bzw. tatsächliche Verletzungen dieses Lieferantenkodex sofort nach ihrer Kenntnisnahme melden und einen Abhilfemaßnahmenplan durchführen, um die Verletzung innerhalb einer festgelegten Frist zu beheben. Die Lieferanten sollten die Rechtsabteilung von IDEAL unter legal@idealindustries.com oder per Post-/Kuriersendung an IDEAL INDUSTRIES INC., Attn: Legal Department, 1375 Park Ave., Sycamore, IL 60178, informieren. IDEAL duldet keine Vergeltungsmaßnahmen oder Gegenschläge, die gegen Personen ergriffen werden, die in gutem Glauben Rat einholen oder fragwürdige Verhaltensweisen oder mutmaßliche Verletzungen wider diesen Lieferantenkodex melden.
Die Lieferanten haben unverzüglich auf Auskunftsersuchen von IDEAL oder einem bevollmächtigten Dritten, der im Auftrag von IDEAL handelt, über die in diesem Lieferantenkodex geregelten Angelegenheiten zu antworten. Verletzungen wider diesen Lieferantenkodex machen die sofortige Erarbeitung eines Abhilfemaßnahmenplans oder einer Schulung notwendig. Das Versäumnis, den Abhilfemaßnahmenplan zu erfüllen, kann die Stellung des Lieferanten bei IDEAL beeinträchtigen und zu einem Ausschluss von künftigen Möglichkeiten bei IDEAL sowie der Beendigung der Geschäftsbeziehung zwischen dem Lieferanten und IDEAL führen. IDEAL behält sich das Recht vor, die Lieferanten für die angemessenen Kosten zur Untersuchung von Verletzungen sowie die angemessenen Abhilfemaßnahmen infolge einer Verletzung eines Lieferanten zur Verantwortung zu ziehen.
Dieser Verhaltenskodex für Lieferanten soll eine bessere Kommunikation fördern, indem aktuelle und mögliche Lieferanten über die Standards von IDEAL und seine ethischen Erwartungen an unsere Lieferanten unterrichtet werden. Lieferanten, die Fragen zu diesem Kodex haben, sollten sich an die Rechtsabteilung von IDEAL unter legal@idealindustries.com wenden.